Änderungen bei der Blutspende
Wichtiger Hinweis für sowohl Erst- als auch Wiederholungsspender In Kürze tritt eine bundeseinheitliche Vorschrift in Kraft, wonach jeder Blutspender bei der Anmeldung neben seinem Blutspenderausweis einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen muss. Durch Auflage der Aufsichtsbehörde ( Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts) wird den Blutspendediensten im Jahr 2017 vorgeschrie-ben, dass jeder Blutspender sich bei der Anmeldung und ärztlichen